So läuft die logopädische Behandlung bei LogoBilingua ab
Eine neue Therapie wirft häufig organisatorische Fragen auf: Wird eine Verordnung benötigt? Welche Informationen sind für die erste Anfrage hilfreich? Was passiert beim ersten Termin?
Auf dieser Seite erklären wir die wichtigsten Schritte von der Kontaktaufnahme bis zur laufenden Therapie. Für eine erste Anfrage erreichen Sie uns am einfachsten über WhatsApp.

Welche Angaben helfen uns bei der Terminplanung?
Damit wir Ihre Anfrage möglichst passend einordnen können, nennen Sie uns bitte kurz:
ob es um ein Kind, eine erwachsene Person oder eine Seniorin beziehungsweise einen Senior geht
das Alter der betroffenen Person
den Anlass der Anfrage oder eine bereits bekannte Diagnose
ob eine Heilmittelverordnung vorliegt
zu welchen Zeiten Termine grundsätzlich möglich wären
ob ein Hausbesuch medizinisch vorgesehen ist
Sie müssen uns beim ersten Kontakt keine ausführliche Krankengeschichte und keine medizinischen Dokumente über WhatsApp senden.
Kontakt
WhatsApp-Nachrichten können jederzeit gesendet werden. Wir beantworten sie so bald wie möglich. Eine bestimmte Reaktionszeit können wir leider nicht zusagen.
Brauche ich eine Verordnung?
Für eine reguläre logopädische Behandlung im Rahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wird in der Regel eine Heilmittelverordnung benötigt. Sie wird abhängig vom Störungsbild und der medizinischen Ausgangslage von einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt ausgestellt.
Vor Beginn der Therapie prüfen wir, ob die Angaben auf der Verordnung für die geplante Behandlung vollständig und passend sind.
Bei Unsicherheiten können Sie uns bereits vor Ausstellung der Verordnung kontaktieren. Wir dürfen keine ärztliche Diagnose stellen oder eine konkrete Verordnung anstelle der behandelnden Praxis festlegen, können aber erläutern, welche organisatorischen Angaben üblicherweise relevant sind.
Für eine reine Selbstzahlerberatung ist keine Heilmittelverordnung erforderlich. Sie ersetzt jedoch keine ärztliche Diagnostik und keine verordnete Therapie.
Wer kann eine Heilmittelverordnung ausstellen?
Je nach Alter, Beschwerdebild und zugrunde liegender Diagnose kann die Verordnung von unterschiedlichen ärztlichen oder zahnärztlichen Praxen ausgestellt werden. Häufige Anlaufstellen sind:
- Kinder- und jugendärztliche Praxen
- Hausärztliche und allgemeinmedizinische Praxen
- neurologische Praxen
- HNO-Praxen
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- kieferorthopädische Praxen
- zahnärztliche Praxen
- Kinder- und jugendpsychiatrische Praxen
Welche Praxis im Einzelfall zuständig ist und ob eine Verordnung ausgestellt werden kann, hängt von der Diagnose und den Vorgaben des Heilmittelkatalogs ab. Bei Unsicherheit können Sie uns gerne vorab kontaktieren.
Termine nach Vereinbarung
Unsere Praxis- und Therapiezeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.
Welche Termine angeboten werden können, hängt unter anderem ab von:
dem Behandlungsbereich
dem Alter und den Bedürfnissen der betroffenen Person
der zeitlichen Verfügbarkeit
der aktuellen Praxiskapazität
einem möglichen Hausbesuchsbedarf
Vormittagstermine sind häufig besonders geeignet für Kindergartenkinder, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren sowie neurologische Patientinnen und Patienten. Nachmittags besteht eine besonders hohe Nachfrage durch Schulkinder.
Wer zeitlich flexibel ist oder auch kurzfristig frei werdende Termine wahrnehmen kann, sollte dies bereits bei der Anfrage mitteilen.
Anamnese und fachliche Befunderhebung
Beim ersten Termin verschaffen wir uns ein genaues Bild von der aktuellen Situation. Dazu gehören abhängig vom Alter und vom Anliegen:
Beim ersten Termin
- ein Gespräch zur Vorgeschichte
- die bisherigen Beobachtungen und Beschwerden
- vorhandene medizinische oder therapeutische Informationen
- eine logopädische Befunderhebung
- persönliche Ziele und Anforderungen im Alltag
Bei Kindern werden Eltern oder Bezugspersonen angemessen einbezogen. Bei Erwachsenen und neurologischen Patientinnen und Patienten können Angehörige teilnehmen, wenn dies gewünscht und hilfreich ist.
Mögliche Unterlagen
Je nach Situation können benötigt werden:
- gültige Heilmittelverordnung
- Versichertenkarte
- relevante ärztliche Befunde
- Hörtest oder weitere diagnostische Unterlagen
- bei Kindern gegebenenfalls Informationen aus Kita oder Schule
Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, teilen wir vor dem Termin mit.
Ziele, die zum Alltag passen
Die Therapie wird nicht allein anhand einer Diagnose geplant. Entscheidend sind auch der individuelle Befund, das Alter, die Lebenssituation und die konkreten Anforderungen im Alltag.
Mögliche Ziele können beispielsweise sein:
sprachliche Fähigkeiten aufbauen oder erweitern
Verständlichkeit verbessern
Kommunikation im Alltag erleichtern
Stimme belastbarer einsetzen
Schlucken sicherer gestalten
Mund- und Gesichtsfunktionen gezielt unterstützen
Angehörige oder Eltern im Umgang mit den jeweiligen Schwierigkeiten beraten
Die Ziele werden im Therapieverlauf überprüft und bei Bedarf angepasst.
Regelmäßige Termine und Verlaufskontrolle
Logopädische Therapie findet in der Regel in regelmäßig vereinbarten Einheiten statt. Dauer und Frequenz richten sich nach der Verordnung, dem Störungsbild und dem individuellen Bedarf.
Während der Therapie
- werden Übungen und Inhalte schrittweise angepasst
- wird der Verlauf fachlich dokumentiert
- werden Fortschritte und Schwierigkeiten regelmäßig eingeordnet
- erhalten Patientinnen, Patienten, Eltern oder Angehörige bei Bedarf Anregungen für den Alltag
- findet gegebenenfalls eine Abstimmung mit Ärztinnen, Ärzten oder weiteren beteiligten Fachpersonen statt
Bei vielen Behandlungsbereichen kann regelmäßiges Üben zwischen den Terminen den Transfer in den Alltag unterstützen. Umfang und Art der Übungen werden individuell festgelegt. Daraus lässt sich keine allgemeine Erfolgsgarantie oder feste Therapiedauer ableiten.
Therapie endet nicht an der Praxistür
Eltern und Angehörige erleben die betroffene Person in vielen Alltagssituationen. Ihre Beobachtungen können deshalb für die Therapie wichtig sein.
Je nach Behandlungsbereich beraten wir beispielsweise dazu:
wie Kommunikation im Alltag unterstützt werden kann
welche Übungen sinnvoll sind
wie mehrsprachige Familien ihre Familiensprachen weiter nutzen können
wie mit Wortfindungsproblemen oder undeutlichem Sprechen umgegangen werden kann
welche Hinweise bei Schluckstörungen besonders wichtig sind
wie Überforderung und unnötiger Korrekturdruck vermieden werden können

Logopädie im unmittelbaren Praxisumfeld
Hausbesuche können angeboten werden, wenn sie medizinisch vorgesehen, organisatorisch möglich und räumlich sinnvoll umsetzbar sind.
Das Angebot richtet sich auf das unmittelbare Umfeld unserer Praxis in Köln-Nippes. Hausbesuche können insbesondere für Erwachsene und Seniorinnen oder Senioren relevant sein, die die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können.
Wohnortnahe Kooperationen
Wir sind außerdem an wohnortnahen Kooperationen interessiert, beispielsweise mit:
- Alten- und Pflegeheimen
- Einrichtungen für betreutes Wohnen
- Tagespflegeeinrichtungen
- Kindertagesstätten
- weiteren geeigneten Einrichtungen im näheren Postleitzahlbereich
Fachliche Orientierung als Selbstzahlerleistung
Eine private Beratung kann sinnvoll sein, wenn zunächst eine fachliche Orientierung gewünscht wird, ohne dass bereits eine laufende logopädische Therapie besteht.
Mögliche Themen sind:
Sprachentwicklung
Mehrsprachigkeit
Kommunikation im Familienalltag
Angehörigenberatung
präventive Fragestellungen
Einordnung sinnvoller nächster Schritte
Beratung in der Praxis oder online
45 Minuten
90 €
- in der Praxis oder online
- Terminreservierung über WhatsApp
Telefonische Beratung
45 Minuten
70 €
- Terminreservierung über WhatsApp
Die Beratungsangebote sind Selbstzahlerleistungen und werden nicht über die Krankenkasse abgerechnet. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die Beratung ersetzt keine ärztliche Diagnostik und keine erforderliche logopädische Befunderhebung.
FAQ
Brauche ich für Logopädie eine ärztliche Verordnung?
Für eine reguläre Behandlung über die gesetzliche oder private Krankenversicherung wird in der Regel eine Heilmittelverordnung benötigt. Für eine private Selbstzahlerberatung ist keine Verordnung erforderlich.
Wer kann eine Heilmittelverordnung ausstellen?
Je nach Alter, Beschwerdebild und zugrunde liegender Diagnose kann die Verordnung von unterschiedlichen ärztlichen oder zahnärztlichen Praxen ausgestellt werden. Häufige Anlaufstellen sind:
- Kinder- und jugendärztliche Praxen
- Hausärztliche und allgemeinmedizinische Praxen
- neurologische Praxen
- HNO-Praxen
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- kieferorthopädische Praxen
- zahnärztliche Praxen
- kinder- und jugendpsychiatrische Praxen
Welche Praxis im Einzelfall zuständig ist und ob eine Verordnung ausgestellt werden kann, hängt von der Diagnose und den Vorgaben des Heilmittelkatalogs ab. Bei Unsicherheit können Sie uns gerne vorab kontaktieren.
Kann ich mich schon melden, bevor die Verordnung ausgestellt wurde?
Ja. Sie können uns vorab kontaktieren und Ihr Anliegen schildern. Die medizinische Entscheidung über Diagnose und Verordnung liegt bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Behandeln Sie auch Erwachsene und Senioren?
Ja. LogoBilingua behandelt Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren. Zum Angebot gehören unter anderem neurologische Logopädie, Stimmtherapie und die Behandlung von Schluckstörungen.
Findet Therapie auch auf Türkisch statt?
Beratung und Therapie können je nach fachlicher Eignung und individueller Situation auf Deutsch oder Türkisch erfolgen. Englisch nutzen wir unterstützend für die Kommunikation, nicht als reguläre Therapiesprache.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Das hängt vom Behandlungsbereich, der zeitlichen Flexibilität und der aktuellen Kapazität ab. Eine feste Warte- oder Reaktionszeit wird nicht zugesagt.
Sind Termine am Nachmittag möglich?
Ja, allerdings sind Nachmittagszeiten besonders stark nachgefragt. Eine größere zeitliche Flexibilität kann die Terminplanung erleichtern.
Bieten Sie Hausbesuche an?
Hausbesuche sind im unmittelbaren Praxisumfeld möglich, wenn sie medizinisch vorgesehen und organisatorisch umsetzbar sind. Jede Anfrage wird individuell geprüft.
Wie lange dauert eine logopädische Therapie?
Die Therapiedauer ist von Diagnose, Ausprägung, persönlichen Zielen, Übungsintensität und individuellem Verlauf abhängig. Eine allgemeine Dauer lässt sich nicht seriös vorhersagen.
Werden Eltern oder Angehörige einbezogen?
Ja, wenn dies fachlich sinnvoll und von der betroffenen Person gewünscht ist. Umfang und Form der Einbeziehung richten sich nach Alter, Störungsbild und Alltagssituation.
Ist die Praxis stufenlos erreichbar?
Ein stufenloser Zugang über den Innenhof ist vorhanden. Die genaue Nutzung wird bei Bedarf direkt abgestimmt.
Sie möchten den nächsten Schritt klären?
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, das Alter der betroffenen Person, Ihre zeitliche Verfügbarkeit und ob bereits eine Verordnung vorliegt.
