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So läuft die logopädische Behandlung bei LogoBilingua ab

Eine neue Therapie wirft häufig organisatorische Fragen auf: Wird eine Verordnung benötigt? Welche Informationen sind für die erste Anfrage hilfreich? Was passiert beim ersten Termin?

Auf dieser Seite erklären wir die wichtigsten Schritte von der Kontaktaufnahme bis zur laufenden Therapie. Für eine erste Anfrage erreichen Sie uns am einfachsten über WhatsApp.

llustration zum Ablauf einer logopädischen Behandlung mit Kontaktaufnahme, Termin, Befunderhebung, Therapie und Verlaufskontrolle

Welche Angaben helfen uns bei der Terminplanung?

Damit wir Ihre Anfrage möglichst passend einordnen können, nennen Sie uns bitte kurz:

ob es um ein Kind, eine erwachsene Person oder eine Seniorin beziehungsweise einen Senior geht

das Alter der betroffenen Person

den Anlass der Anfrage oder eine bereits bekannte Diagnose

ob eine Heilmittelverordnung vorliegt

zu welchen Zeiten Termine grundsätzlich möglich wären

ob ein Hausbesuch medizinisch vorgesehen ist

Sie müssen uns beim ersten Kontakt keine ausführliche Krankengeschichte und keine medizinischen Dokumente über WhatsApp senden.

Kontakt

WhatsApp-Nachrichten können jederzeit gesendet werden. Wir beantworten sie so bald wie möglich. Eine bestimmte Reaktionszeit können wir leider nicht zusagen.

Brauche ich eine Verordnung?

Für eine reguläre logopädische Behandlung im Rahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wird in der Regel eine Heilmittelverordnung benötigt. Sie wird abhängig vom Störungsbild und der medizinischen Ausgangslage von einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt ausgestellt.

Vor Beginn der Therapie prüfen wir, ob die Angaben auf der Verordnung für die geplante Behandlung vollständig und passend sind.

Bei Unsicherheiten können Sie uns bereits vor Ausstellung der Verordnung kontaktieren. Wir dürfen keine ärztliche Diagnose stellen oder eine konkrete Verordnung anstelle der behandelnden Praxis festlegen, können aber erläutern, welche organisatorischen Angaben üblicherweise relevant sind.

Für eine reine Selbstzahlerberatung ist keine Heilmittelverordnung erforderlich. Sie ersetzt jedoch keine ärztliche Diagnostik und keine verordnete Therapie.

Wer kann eine Heilmittelverordnung ausstellen?

Je nach Alter, Beschwerdebild und zugrunde liegender Diagnose kann die Verordnung von unterschiedlichen ärztlichen oder zahnärztlichen Praxen ausgestellt werden. Häufige Anlaufstellen sind:

  • Kinder- und jugendärztliche Praxen
  • Hausärztliche und allgemeinmedizinische Praxen
  • neurologische Praxen
  • HNO-Praxen
  • Phoniatrie und Pädaudiologie
  • kieferorthopädische Praxen
  • zahnärztliche Praxen
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Praxen

Welche Praxis im Einzelfall zuständig ist und ob eine Verordnung ausgestellt werden kann, hängt von der Diagnose und den Vorgaben des Heilmittelkatalogs ab. Bei Unsicherheit können Sie uns gerne vorab kontaktieren.

Termine nach Vereinbarung

Unsere Praxis- und Therapiezeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.

Welche Termine angeboten werden können, hängt unter anderem ab von:

dem Behandlungsbereich

dem Alter und den Bedürfnissen der betroffenen Person

der zeitlichen Verfügbarkeit

der aktuellen Praxiskapazität

einem möglichen Hausbesuchsbedarf

Vormittagstermine sind häufig besonders geeignet für Kindergartenkinder, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren sowie neurologische Patientinnen und Patienten. Nachmittags besteht eine besonders hohe Nachfrage durch Schulkinder.

Wer zeitlich flexibel ist oder auch kurzfristig frei werdende Termine wahrnehmen kann, sollte dies bereits bei der Anfrage mitteilen.

Anamnese und fachliche Befunderhebung

Beim ersten Termin verschaffen wir uns ein genaues Bild von der aktuellen Situation. Dazu gehören abhängig vom Alter und vom Anliegen:

Beim ersten Termin

  • ein Gespräch zur Vorgeschichte
  • die bisherigen Beobachtungen und Beschwerden
  • vorhandene medizinische oder therapeutische Informationen
  • eine logopädische Befunderhebung
  • persönliche Ziele und Anforderungen im Alltag

Bei Kindern werden Eltern oder Bezugspersonen angemessen einbezogen. Bei Erwachsenen und neurologischen Patientinnen und Patienten können Angehörige teilnehmen, wenn dies gewünscht und hilfreich ist.

Mögliche Unterlagen

Je nach Situation können benötigt werden:

  • gültige Heilmittelverordnung
  • Versichertenkarte
  • relevante ärztliche Befunde
  • Hörtest oder weitere diagnostische Unterlagen
  • bei Kindern gegebenenfalls Informationen aus Kita oder Schule

Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, teilen wir vor dem Termin mit.

Ziele, die zum Alltag passen

Die Therapie wird nicht allein anhand einer Diagnose geplant. Entscheidend sind auch der individuelle Befund, das Alter, die Lebenssituation und die konkreten Anforderungen im Alltag.

Mögliche Ziele können beispielsweise sein:

sprachliche Fähigkeiten aufbauen oder erweitern

Verständlichkeit verbessern

Kommunikation im Alltag erleichtern

Stimme belastbarer einsetzen

Schlucken sicherer gestalten

Mund- und Gesichtsfunktionen gezielt unterstützen

Angehörige oder Eltern im Umgang mit den jeweiligen Schwierigkeiten beraten

Die Ziele werden im Therapieverlauf überprüft und bei Bedarf angepasst.

Regelmäßige Termine und Verlaufskontrolle

Logopädische Therapie findet in der Regel in regelmäßig vereinbarten Einheiten statt. Dauer und Frequenz richten sich nach der Verordnung, dem Störungsbild und dem individuellen Bedarf.

Während der Therapie

  • werden Übungen und Inhalte schrittweise angepasst
  • wird der Verlauf fachlich dokumentiert
  • werden Fortschritte und Schwierigkeiten regelmäßig eingeordnet
  • erhalten Patientinnen, Patienten, Eltern oder Angehörige bei Bedarf Anregungen für den Alltag
  • findet gegebenenfalls eine Abstimmung mit Ärztinnen, Ärzten oder weiteren beteiligten Fachpersonen statt

Bei vielen Behandlungsbereichen kann regelmäßiges Üben zwischen den Terminen den Transfer in den Alltag unterstützen. Umfang und Art der Übungen werden individuell festgelegt. Daraus lässt sich keine allgemeine Erfolgsgarantie oder feste Therapiedauer ableiten.

Therapie endet nicht an der Praxistür

Eltern und Angehörige erleben die betroffene Person in vielen Alltagssituationen. Ihre Beobachtungen können deshalb für die Therapie wichtig sein.

Je nach Behandlungsbereich beraten wir beispielsweise dazu:

wie Kommunikation im Alltag unterstützt werden kann

welche Übungen sinnvoll sind

wie mehrsprachige Familien ihre Familiensprachen weiter nutzen können

wie mit Wortfindungsproblemen oder undeutlichem Sprechen umgegangen werden kann

welche Hinweise bei Schluckstörungen besonders wichtig sind

wie Überforderung und unnötiger Korrekturdruck vermieden werden können

Illustration logopädischer Therapie zu Hause oder in einer wohnortnahen Einrichtung

Logopädie im unmittelbaren Praxisumfeld

Hausbesuche können angeboten werden, wenn sie medizinisch vorgesehen, organisatorisch möglich und räumlich sinnvoll umsetzbar sind.

Das Angebot richtet sich auf das unmittelbare Umfeld unserer Praxis in Köln-Nippes. Hausbesuche können insbesondere für Erwachsene und Seniorinnen oder Senioren relevant sein, die die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können.

Wohnortnahe Kooperationen

Wir sind außerdem an wohnortnahen Kooperationen interessiert, beispielsweise mit:

  • Alten- und Pflegeheimen
  • Einrichtungen für betreutes Wohnen
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Kindertagesstätten
  • weiteren geeigneten Einrichtungen im näheren Postleitzahlbereich

Fachliche Orientierung als Selbstzahlerleistung

Eine private Beratung kann sinnvoll sein, wenn zunächst eine fachliche Orientierung gewünscht wird, ohne dass bereits eine laufende logopädische Therapie besteht.

Mögliche Themen sind:

Sprachentwicklung

Mehrsprachigkeit

Kommunikation im Familienalltag

Angehörigenberatung

präventive Fragestellungen

Einordnung sinnvoller nächster Schritte

Beratung in der Praxis oder online

45 Minuten

90 €

  • in der Praxis oder online
  • Terminreservierung über WhatsApp

Telefonische Beratung

45 Minuten

70 €

  • Terminreservierung über WhatsApp

Die Beratungsangebote sind Selbstzahlerleistungen und werden nicht über die Krankenkasse abgerechnet. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die Beratung ersetzt keine ärztliche Diagnostik und keine erforderliche logopädische Befunderhebung.

FAQ

Sie möchten den nächsten Schritt klären?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, das Alter der betroffenen Person, Ihre zeitliche Verfügbarkeit und ob bereits eine Verordnung vorliegt.